E-Auto KFZ-Steuer 2026: So viel sparst du wirklich

Bis zu 10 Jahre steuerfrei. Berechne deine konkrete 10-Jahres-Ersparnis gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.

Befreiungs-Dauer
bis zu 10 Jahre
maximal bis 31.12.2035
Letzte EZ für Befreiung
31.12.2030
Danach: nach zul. Gesamtgewicht
Mögliche Ersparnis
1.204 €
vs. dein Vergleichswert über 10 Jahre

E-Auto-Sparrechner — Vergleichswert wählen

Über 9 Jahre Befreiung (bis 31.12.2035) sparst du gegenüber dem Vergleichswert 1.204 € an KFZ-Steuer.

Wie funktioniert die Befreiung?

Reine Elektroautos (BEV) sind ab Erstzulassung 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Voraussetzung: Die Erstzulassung erfolgt spätestens am 31.12.2030.

Wer 2026 ein E-Auto erstmals zulässt, ist also nur bis 31.12.2035 befreit (gedeckelt durch das Maximaldatum). Wer 2030 zulässt, bekommt noch volle 5 Jahre Befreiung — wer 2031 zulässt, hat keinen Anspruch mehr auf die Sonderbefreiung. Dann gilt der Tarif nach zulässigem Gesamtgewicht: je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeugschein Feld F.2) 11,25 € bis 2.000 kg, 12,02 € über 2.000 kg bis 3.000 kg, 12,78 € über 3.000 kg bis 3.500 kg, davon 50 % (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Plug-in-Hybride sind nicht von der Befreiung umfasst — sie werden wie Verbrenner versteuert (Hubraum-Sockel + CO2-Stufentarif). Wegen ihrer niedrigen offiziellen CO2-Werte zahlen sie aber meist nur den Sockelbetrag.

Die Befreiung wandert mit dem Fahrzeug, nicht mit dem Halter. Wer einen 5 Jahre alten Tesla übernimmt, hat noch 5 Jahre Restbefreiung.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • ✓ Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030
  • ✓ Reines E-Auto (BEV), kein Plug-in-Hybrid und kein Mild-Hybrid
  • ✓ Anmeldung läuft automatisch über das Hauptzollamt
  • ✓ Befreiung max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035
  • ✓ Restbefreiung bleibt bei Halterwechsel erhalten

Häufige Fragen

KFZ-Steuer ist nur ein Teil der Rechnung

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