E-Auto KFZ-Steuer 2026: So viel sparst du wirklich

Bis zu 10 Jahre steuerfrei. Berechne deine konkrete 10-Jahres-Ersparnis gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.

Befreiungs-Dauer
bis zu 10 Jahre
maximal bis 31.12.2035
Letzte EZ für Befreiung
31.12.2030
Danach: gewichtsbasierter Tarif
Mögliche Ersparnis
1.185
vs. dein Vergleichswert über 10 Jahre

E-Auto-Sparrechner — Vergleichswert wählen

Über 9 Jahre Befreiung (bis 31.12.2035) sparst du gegenüber dem Vergleichswert 1.185 an KFZ-Steuer.

Wie funktioniert die Befreiung?

Reine Elektroautos (BEV) sind ab Erstzulassung 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Voraussetzung: Die Erstzulassung erfolgt spätestens am 31.12.2030.

Wer 2026 ein E-Auto kauft, ist also bis 2036 (gedeckelt durch das Maximaldatum) befreit. Wer 2030 zulässt, bekommt noch volle 5 Jahre Befreiung — wer 2031 zulässt, hat keinen Anspruch mehr auf die Sonderbefreiung. Dann gilt der gewichtsbasierte Tarif: 5,625 € pro angefangene 200 kg Leergewicht.

Plug-in-Hybride sind nicht von der Befreiung umfasst — sie werden wie Verbrenner versteuert (Hubraum-Sockel + CO2-Stufentarif). Wegen ihrer niedrigen offiziellen CO2-Werte zahlen sie aber meist nur den Sockelbetrag.

Die Befreiung wandert mit dem Fahrzeug, nicht mit dem Halter. Wer einen 5 Jahre alten Tesla übernimmt, hat noch 5 Jahre Restbefreiung.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • ✓ Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030
  • ✓ Reines E-Auto (BEV), kein Plug-in-Hybrid und kein Mild-Hybrid
  • ✓ Anmeldung läuft automatisch über das Hauptzollamt
  • ✓ Befreiung max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035
  • ✓ Restbefreiung bleibt bei Halterwechsel erhalten

Häufige Fragen

KFZ-Steuer ist nur ein Teil der Rechnung

Lohnt sich das E-Auto über alle Kosten gerechnet — Anschaffung, Verbrauch, Wartung, Wertverlust? Der ganzheitliche Vergleich: eauto-vs-verbrenner.com